AGB

 A. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von Reiner Worm nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort aus den Dateispeichern zu löschen bzw. zurückzusenden. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Bei Verstößen hiergegen ist Reiner Worm berechtigt, das Fünffache des für die vereinbarte Nutzungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Verwendungen, die zur Herabwürdigung der abgebildeten Personen führen können, sowie Verwendungen in politischen (einschließlich Parteienwerbung), sowie erotischen, kriminellen oder anstössigen Zusammenhängen sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig. Darüberhinaus dürfen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen nicht negativ berührt werden.
4. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Bei unberechtigter Verwendung und Weitergabe unserer Bilddaten an Dritte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in der Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
5. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
6. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
7. Wir übernehmen keine Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung, selbst auch für die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
8. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

B. Online-Bilderdienst

1. Reiner Worm ermöglicht freien Zugang zur Online-Datenbank. Die Berechtigung zum Download von Bilddaten erfolgt in Form einer Freischaltung seitens Reiner Worm
Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung seitens Reiner Worm besteht nicht.
2. Sollten die Zugangsdaten des Kunden mißbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.
3. Der User kann die von Reiner Worm bereit gestellte Online-Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online nach Fotos zu recherchieren.
4. Es besteht kein Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des Online-Servers. Es bleibt Reiner Worm jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.
5. Bei Downloads und sonstigem Arbeiten mit dem Online-Service von Reiner Worm liegt das volle Risiko beim Nutzer. Für eventuelle Schäden an Soft- oder Hardware des Nutzers ist Reiner Worm in keinem Falle schadenersatzpflichtig.

C. Datenschutz

1. Der Nutzer wird hiermit gemäß § 26. Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und Betrieb des Online-Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer an Dritte weitergegeben.

D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat Reiner Worm von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
4. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheherrechtsgesetzes.
5. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz

1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu H), Ziffer 1. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu H), Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gern. Staffelung im Anhang zu H), Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass Reiner Worm die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
5. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.

Haftung

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

Alle Abbildungen dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt.
Jegliche Nutzung von Bilddaten bedarf der vorherigen Genehmigung von Reiner Worm


Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.