AGB
A. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und
Urheberrechte
1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am
fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen,
die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der
bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte
sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen
usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von Reiner Worm nur zur
vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter
Verwendung sofort aus den Dateispeichern zu löschen bzw. zurückzusenden. Die
vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im
vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich
eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung erlaubt.
2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten
Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische
Hilfsmittel ist nicht gestattet. Bei Verstößen hiergegen ist Reiner Worm
berechtigt, das Fünffache des für die vereinbarte Nutzungsart üblichen Honorars
gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing oder
des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Ausnahmen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild
und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen
können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
3. Verwendungen, die zur Herabwürdigung der
abgebildeten Personen führen können, sowie Verwendungen in politischen
(einschließlich Parteienwerbung), sowie erotischen, kriminellen oder anstössigen
Zusammenhängen sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.
Darüberhinaus dürfen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen nicht
negativ berührt werden.
4. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die
Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Bei
unberechtigter Verwendung und Weitergabe unserer Bilddaten an Dritte wird
vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in der Höhe
des fünffachen Nutzungshonorars fällig.
5. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen
Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender
bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine
abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir
keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen
Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
6. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter
Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen.
7. Wir übernehmen keine Schadensersatzforderungen, die
sich aus der Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des
jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige
Verantwortung, selbst auch für die aus dem Recht am eigenen Bild und bei
Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die
vorherige Einholung unserer Zustimmung etwaige Verletzung von
Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.
8. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten
an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen
mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen
sein sollte, nicht an.
B. Online-Bilderdienst
1. Reiner Worm ermöglicht freien Zugang zur
Online-Datenbank. Die Berechtigung zum Download von Bilddaten erfolgt in Form
einer Freischaltung seitens Reiner Worm
Eine Verpflichtung zur dauerhaften Freischaltung
seitens Reiner Worm besteht nicht.
2. Sollten die Zugangsdaten des Kunden mißbraucht
werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden.
3. Der User kann die von Reiner Worm bereit gestellte
Online-Datenbank nutzen, um in den dort gespeicherten Bilddatenbeständen online
nach Fotos zu recherchieren.
4. Es besteht kein Anspruch auf permanente
Erreichbarkeit des Online-Servers. Es bleibt Reiner Worm jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder
dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu
löschen oder zu ergänzen.
5. Bei Downloads und sonstigem Arbeiten mit dem
Online-Service von Reiner Worm liegt das volle Risiko beim Nutzer. Für
eventuelle Schäden an Soft- oder Hardware des Nutzers ist Reiner Worm in keinem
Falle schadenersatzpflichtig.
C. Datenschutz
1. Der Nutzer wird hiermit gemäß § 26. Absatz 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Anbieter seine
vollständige Anschrift, alle für die Rechnungsstellung und Betrieb des
Online-Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und
maschinell verarbeitet. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der
Nutzer an Dritte weitergegeben.
D. Urheberrecht / Belegexemplar
1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG
ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an
der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in
diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie
Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat Reiner Worm von
aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter
freizustellen.
2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche
Sondervereinbarung getroffen wurde.
3. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir
Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar
zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
4. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt,
unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen
Urheherrechtsgesetzes.
5. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. §
25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und
kostenlos zuzuschicken.
E. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder
Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten
an Dritte sowie Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des
Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des
Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir
Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar
zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
3. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen
Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte
Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu H), Ziffer 1. Dies gilt auch für freie
Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem
Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu H),
Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben
und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90
Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum
Nutzungshonorar.
4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene
Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gern. Staffelung im Anhang zu H),
Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart,
ohne dass Reiner Worm die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die
Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem
Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden
nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und
Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des
Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für
beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht
akzeptiert.
5. Werden als verloren gemeldete und berechnete
Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und
zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.
Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der
ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße
Verwendung verantwortlich.
Alle Abbildungen dieser Webseite sind urheberrechtlich
geschützt.
Jegliche Nutzung von Bilddaten bedarf der vorherigen Genehmigung von
Reiner Worm
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und
Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht betroffen.